Kostenübernahme/Abrechnung
Die Kostenübernahme erfolgt über die Krankenkasse, bei welcher das Kind pflicht- oder familienversichert ist.
Fahrtkosten:
Kosten für Fahrtwege werden in der Regel nicht erstattet, kann aber individuell bei der zuständigen Krankenkasse durch den Patienten bzw. dessen Angehörige nachgefragt werden
Wichtiger Hinweis:
Bitte dringend beachten: ich behandle derzeit ausschließlich nur gesetzlich versicherte Patienten; privat Versicherte müssen sich vorab mit mir telefonisch in Verbindung setzen